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Wohngeld für Studenten mit Kind

Zum Thema Wohngeld für Studenten mit Kind wurden noch keine umfassenden Informationen zusammengestellt. Als kleine Einführung ein paar Worte darüber, wo und wie man Wohngeld für sich bzw. den Nachwuchs beantragen kann.

Anspruch auf Wohngeld
Auf die Frage, ob man als Student Wohngeld erhalten kann, erhält man oftmals ein Lächeln und einen kurzen Hinweis auf das Bafög. Damit haben die Sachbearbeiter gar nicht mal unrecht. Wem dem Grunde nach Bafög zusteht, hat keinen Anspruch auf andere Sozialleistungen, wie eben das kommunale Wohngeld.

Doch es gibt Ausnahmen. Etwa das im Urlaubssemester ausgesetzte Wohngeld oder der nicht erbrachte Leistungsnachweis im soundsovielten Semester. Für Studenten mit Kind gibt es darüber hinaus noch eine andere "Hintertür". Sind nicht alle Haushalts- bzw. Familienangehörigen durch Bafög förderbar - weil sie sich nämlich gerade nicht in einer förderungsfähigen Ausbilduung befinden - dann besteht für diese Personen ein Anspruch auf Wohngeld. Nicht die studierenden Eltern, sondern ihr Kind bzw. ihre Kinder können also mit Zahlungen rechnen. Immer vorausgesetzt das Einkommen der jungen Familie reicht nicht zur Deckung der Wohnkosten aus.

Wohngeld beantragen
Wie kommt man nun als Student oder Studentin an die monatlichen Zahlungen vom Wohngeldamt? Als kommunaler Zuschuss ist der Antrag bei der Stadt, d.h. entweder im Rathaus, bei einer Serviceseinrichtung wie dem Bürgeramt oder auf einer eigens eingerichteten Wohngeldstelle zu beantragen.

Diese Sozialleistung kann nur in seltenen Fällen rückwirkend gewährt werden, der Monat der Antragstellung wird jedoch voll berücksichtigt. Es empfiehlt sich daher, auf den Abgabetermin des Antrags zu achten. Danach hat man - sofern sich an der häuslichen bzw. familiären Situation nichts ändert - für einen Bewilligungszeitraum von 12 Monaten "Ruhe", sollte jedoch zwei Monate vor Ablauf an den Wiederholungsantrag denken. Der "Papierkrieg" lohnt sich!


Weitere Informationen zum Wohngeld

» Wohngeldgesetz (WoGG)
» FAQ des BMVBS zum Wohngeld
Bündnis für Kinder. Gegen Gewalt.




wohngeld.php, Stand 18.05.2018
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