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Prüfungen und Sonderregelungen für Eltern
Studienordnungen bzw. Prüfungsordnungen sehen im Allgemeinen keine Sonderregelungen für studierende Eltern vor. Als Grund für das Verschieben von Prüfungsterminen kommen lediglich ärztliche Atteste für die Studentin bzw. den Studenten oder auch für das Kind in Frage.
Entscheidungsgrundlagen
Über Sonderregelungen oder Prüfungsverschiebungen entscheiden die Mitarbeiter des Prüfungsamtes Ihrer Hochschule im Einzelfall. Basis der Entscheidungen ist die Prüfungsordnung. In der Praxis zeigt sich aber, dass die Mitarbeiter einen gewissen Ermessensspielraum haben. Studieren Sie im Bereich der Geisteswissenschaften oder Sozialwissenschaften und müssen eine mündliche Einzelprüfung ablegen, hat auch der Prüfer ein Mitspracherecht bei der Terminfestsetzung. So kann ein Professor eine Prüfung bei eigenen "Terminschwierigkeiten" verlegen. Dem Autor sind Fälle bekannt wo studierende Eltern mit ihren Prüfern über problematische Betreuungssituationen der Kinder gesprochen haben. Kurz danach hatten die Prüfer "Terminschwierigkeiten" und der Prüfungstermin wurde im Sinne des Studenten nach hinten verschoben. Auch viele Professoren sind Eltern und zeigen manchmal Verständnis und Empathie, die man gar nicht erwartet.
Verschiebung des Abgabetermins bei Bachelorarbeiten / Masterarbeiten
Ein Sonderfall bei Prüfungsterminen sind die Abgabetermine der Diplomarbeit, Bachelorarbeit oder anderer schriftlicher Abschlussarbeiten. Hier stehen in den Prüfungsordnungen deutscher Universitäten zum Teil schwammige Definitionen, was die Möglichkeit der Fristverlängerung angeht. Es ist dabei teilweise von einem "Vorliegen wichtiger Gründe" und anderen Begrifflichkeiten die Rede, die einen großen Ermessensspielraum bei der Prüfung des Einzelfalles durch einen Mitarbeiter des Prüfungsamtes bieten. Die Studenten wissen meist gar nicht, dass es diesen Ermessensspielraum gibt. An den Hochschulen wird von Studentengeneration zu Studentengeneration nur das typische Verhalten des Prüfungsamtes bei typischen Situation weiter gegeben. So ist es an vielen Unis üblich, dass Studenten bei Vorlage eines ärztlichen Attestes eine Fristverlängerung von maximal 14 Tagen bekommen. Es werden aber regelmäßig auch andere Gründe für eine Fristverlängerung von Prüfungsämtern anerkannt: z.B. Schwangerschaft, Stillzeiten, Tod eines Elternteils, Scheidungen oder umfangreiche Veränderungen in der Betreuungssituation von Kindern.
Der Student ist hier gefordert, dem Prüfungsamt seine Gründe plausibel zu machen. Besonders hilfreich sind dabei schriftliche "Beweise" von Autoritäten. Schreibt zum Beispiel ein Kinderarzt, dass durch den Umzug der Familie und dem damit bedingten Wechsel des Umfeldes und des Kindergartens das Kind kurzzeitig verhaltensauffällig wurde und er Ihnen darauf hin geraten hat Ihr Kind intensiv selbst zu betreuen, werden das die meisten Mitarbeiter des Prüfungsamtes als "wichtigen Grund" sehen und eine Fristverlängerung gewähren. Wichtig für Ihre Glaubwürdigkeit ist aber, nicht erst kurz vor dem Abgabetermin die Fristverlängerung zu beantragen.
Wenn Sie merken dass es mit der Zeit bis zur Abgabe Ihrer Diplomarbeit eng wird, planen Sie trotzdem genügend Zeit für die Endkontrolle, den Druck und die Bindung ein. Ist die Zeit knapp, können Sie auch eine professionale Korrektur der Arbeit durch einen Lektor durchführen lassen. |
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