Studium und Kind. Informationen zum Studieren mit Kind / KindernStudentenkind

» Finanzierung
BAföG
Elterngeld
Kindergeld
Mutterschaftsgeld
Steuern
Stipendien
Studentenjob
Studienkredite
Unterhalt
Wohngeld

» Rechte

Erziehungsurlaub
Familienversicherung
Mutterkindkur
Mutterschutz
Sonderurlaub

» Studium

Fernstudium
Onlinestudium
Prüfungen
Präsenzstudium
Studiengebühren
Teilzeitstudium
Vollzeitstudium

» Hilfe & Service

Beratung
Beratungsstellen
Gutscheine
Kinderbetreuung
Kinderliteratur
Kinderuni
Links
Nachrichten
Ratgeber
Zeitschriften
Versicherungen
Kreditkarte f. Studenten


 



Sonderurlaub für Eltern

Unter Umständen (§ 14 Abs. 1 LGG und § 50 BAT/§ 55 MTArb) besteht für Eltern ein Anspruch auf Sonderurlaub ohne Vergütung. Dieser Urlaub kann genutzt werden, um ein Kind unter 18 Jahren zu betreuen. Grundsätzlich kann Sonderurlaub für insgesamt fünf Jahre gewährt werden. Eine verbindliche Verlängerung ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des Sonderurlaubes zu beantragen; die vorzeitige Beendigung ist nur nach Absprache mit dem Arbeitgeber möglich.


Verwandte Themen zum Sonderurlaub

Erziehungsurlaub für Eltern bzw. Alleinerziehende
Bündnis für Kinder. Gegen Gewalt.




sonderurlaub.php, Stand 18.05.2018
© 2007-2024 studentenkind.de für und von Studenten mit Kind