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Angebote zur Kinderbetreuung

Mit dem Kind in einer Lehrveranstaltung aufzutauchen ist dank zahlreicher Betreuungsangebote der Hochschulen, Studentenwerke und privater Initiativen zumindest an grösseren Hochschulen kaum mehr nötig. Für die knapp sieben Prozent der Studierenden in Deutschland, die Verantwortung für ein Kind oder mehrere Kinder tragen, stehen Stillräume und Wickelzimmer zur Verfügung, bieten Erzieher und engagierte Eltern, Mütter wie Väter, in Kindertagesstätten (Kinderkrippe bzw. Kindergarten) oder Kinderläden Betreuung. Die aus Initiativen an den Hochschulen entstandenen Betreuungen orientieren sich an den Studienzeiten der Eltern. Daneben gibt einzelne Wohnheime, die spezielle Wohneinheiten für studentische Familien bereitstellen.


Öffentliche Kindertagesstätten

Für Kleinkinder unter drei Jahren beteht kein gesetzlicher Anspruch auf Betreuung. Für Eltern stehen neben Familie und Freunden folgende Betreuungsmöglichkeiten zur Auswahl:

Kinderkrippe & Krabbelgruppe
Aufnahme finden Kleinkinder in verschiedenen Einrichtungen freier Träger bzw. der Kommune. Auch auf private Initiativen zurückgehende Krabbelgruppe nehmen die Kleinen auf.

Tagesmutter, moderner Tageseltern
Für Kinder jeden Alters sind Vereine für Tageseltern oder Tagesmütter geeignet. Sie vermitteln Betreuungen für ein paar Stunden oder gar einen ganzen Tag. Die Kosten für eine Tagesmutter können bei Eltern mit niedrigem Einkommen bzw. in der Ausbildung, vom Jugendamt übernommen werden.


Kinderfrau & Au-Pair
Eine Kinderfrau wird dafür bezahl zu den Kindern nach Hause zu kommen. Neben der Kinderbetreuung übernimmt sie hier ggf. auch kleiner Arbeiten im Haushalt. Die Vergütung liegt dementsprechend über denen von Tageseltern.
Ähnlich sind die Aufgaben eines Au-Pair. Rund 30 Stunden pro Woche kümmern sich die jungen Erwachsenen um Kinder und Haushalt. Dafür erhalten sie ein Zimmer, Verpflegung und Taschengeld. Die Gasteltern müssen in der Regel auch für die Krankenversicherung (ca. 35 € im Monat) zahlen.

Kindertagesstätte (KiTa) & Kindergarten
Der seit 1996 geltende gesetzliche Anspruch auf einen Kindergartenplatz gilt für Kinder ab drei Jahren. Für die Einrichtungen der Diakonie oder von Wohlfahrtsverbänden sind monatlich je nach Verdienst bis zu rund 150 € zu zahlen, für Ganztagseinrichtungen bis zu rund 380 €.
Problematisch ist für kindererziehende Studenten jedoch, dass viele Gemeinden in den Kindergarten­ordnungen Klauseln verankert haben, die in den Kindergärten vorrangig die Betreuung ortsansässiger Kinder vorsehen. Ob allein der Wechsel des Hauptwohnsitzes ausreicht, ist individuell zu prüfen. Gegebenfalls kann gemeinsam mit den Frauenbeauftragten oder den Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule bzw. der Gemeinde eine Lösung gefunden werden. Ein weiteres Problem der öffentlichen Kindereinrichtungen sind die nicht auf Studenten ausgerichteten Öffnungszeiten. Deshalb sind die vom zuständigen Studentenwerk, der eigenen Hochschulen oder von aktiven Eltern betriebenen Kindergärten für Studenten-Kinder oftmals eine gute Alternative. Derzeit können Kinder ab null Jahren in 157 von den Studentenwerken unterhaltenen Einrichtungen zur Kinderbetreuung abgegeben werden.

Kinderhort
Für den Kinderhort bzw. Schulhort besteht kein gesetzlich geregelter Anspruch. Wer sein Kind hier nach der Schule unterbringen möchte, muss je nach Verdienst mindestens 130 € pro Monat bezahlen. Im Preis inklusive sind die Kosten für die Verpflegung. Kinder können in der Regel bis zum 12., zum Teil auch bis zum 16. Lebensjahr im Hort untergebracht werden.


Informationen zur Kinderbetreuung vor Ort

  • Frauenbeauftragten / Gleichstellungsbeauftragte der Hochschulen
  • Studentenwerk, Bafög-Beratung, ASTA / USTA
  • Jugendamt
  • Sozialamt und Sozialhilfevereine
  • Gemeinde- oder Stadtverwaltung, Abteilung Soziales
  • Familienberatungsstellen von Diakonie, Caritas, Pro Familia, Wohfahrtsverbänden


Verwandte Themen zur Kinderbetreuung

Angebote der Studentenwerke zur Kinderbetreuung
Bündnis für Kinder. Gegen Gewalt.




kinderbetreuung.php, Stand 18.05.2018
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