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Elterngeld für 12 + 2 Monate
Ab Januar 2007 gibt es für denjenigen Elternteil der Erziehungsurlaub / Elternzeit nimmt, das sogenannte Elterngeld. Für 12 Monate werden 67 Prozent des letztjährigen Netto-Gehalts, maximal jedoch 1.800 € gezahlt. Als pauschale Mindestsumme werden 300 € Elterngeld je Kind z. B. an Studenten gewährt. Übernimmt der andere Elternteil auch zeitweise die Kinderbetreuung, so wird für zwei weitere Monate, die "Vätermonate", ebenfalls Elterngeld gezahlt. Es besteht die Möglichkeit das Elterngeld z.B. bei einer gemeinsamen Elternzeit auf 7 Monate zu kürzen oder auf 24 bzw. 28 Monate zu strecken, dann wird der monatliche Betrag entsprechend der Bezugszeit berechnet. Alleinerziehende können generell für 14 Monate Elterngeld erhalten, natürlich nur wenn das entsprechende Einkommen gemindert bzw. die vorherige Beschäftigung reduziert wurde.
Das Elterngeld sieht eine Sonderregelung, den sogenannten Geschwisterbonus, für Eltern von nur wenige Jahre nacheinander geborenen Kindern vor. Der Geschwisterbonus bringt den Familien zusätzlich zum Elterngeld 10% desselben, mindestens 75 Euro. Unterschieden wird, ob der betreuende Elternteil vor der Geburt erwerbstätig war oder nicht. Im ersten Fall gilt: der Geschwisterbonus steht dem betreuenden Elternteil zu, solange das ältere Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat bzw. bis eines der beiden älteren Geschwister das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat. War der Elternteil nicht erwerbstätig, so wird lediglich das jüngste Geschwisterchen bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres berücksichtig. Für diese Zeit also wird die Mindestsumme von 75 Euro gezahlt. Bei mehreren älteren Geschwistern (sogenannte Mehrkindfamilien) gilt der Geschwisterbonus, sofern mindestens zwei Kinder das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Eine weitere Sonderregelung gibt es bei Mehrlingsgeburten. Ab dem zweiten Kind werden 300 Euro Elterngeld im Monat gezahlt. Für Zwillinge erhalten die Bezieher von Elterngeld also 300 Euro monatlich mehr, für Drillinge 600 Euro.
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Für Studenten mit Kind interessant: » Elterngeld |
Elterngeld wird mit Mutterschaftsgeld von Krankenkasse und Arbeitgeber verrechnet; Monate, die eine Mutter Mutterschaftsgeld bezieht werden immer ihr als Elterngeldmonate angerechnet.
Auch bei einer bis zu 30 Stunden wöchentlichen Teilzeit-Arbeit verringert dieses Einkommen den Anspruch auf Elterngeld. Die Differenz zwischen letztem Nettoeinkommen und Teilzeiteinkommen wird zur Basis des Elterngeldes.
Die Antragstellung kann ab dem Tag der Geburt erfolgen. Für maximal drei Wochen gewährt wird das Elterngeld auch rückwirkend gewährt. Die Beantragung erfolgt über die früher für das Erziehungsgeld zuständigen Stellen (s.u.). Wichtig sind dabei folgende Unterlagen:
- Geburtsbescheinigung
- Einkommensnachweise
- ggf. Immatrikulationsbescheinigung
- ggf. Arbeitszeitbestätigung für Teilzeit-Arbeitnehmer & Selbstständige
- Steuerbescheide
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
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Bereits im Antrag zum Eltergeld muss verbindlich entschieden werden, welches Elternteil die Kinderbetreuung wann übernimmt. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann der andere Partner Elterngeld beziehen.
Das Kindergeld bei der Steuererklärung und beim Kindergeld
Das Elterngeld wird grundsätzlich steuerfrei gezahlt; allerdings wird die gezahlte Summe bei der Ermittlung des Einkommenssteuersatzes berücksichtigt. Bei der Berechnung des Kindergeldanspruches von studierenden Eltern wird das Elterngeld ebenfalls angerechnet; ausgenommen ist lediglich der Mindesbetrag von 300 €.
Kommentar Es gibt zwei Kritikpunkte beim Elterngeld 2007. Problematisch ist erstens, dass im Vergleich zum 1986 bis 2006 gezahlten Bundeserziehungsgeld von wahlweise 450 Euro für 12 Monate (zusammen 5.400 Euro Erziehungsgeld) oder 300 Euro für 24 Monate (zusammen 7.200 Euro Erziehungsgeld) mit der Einführung des Bundeselterngeldes für studierende Eltern nur noch 300 Euro für 12 Monate übrig sind. Zweitens wurde bzw. wird die festgelegte Stichtagsregelung kritisiert, sogar eine Petition an den Deutschen Bundestag existiert dazu. Fakt ist: Für die Betreuung von vor dem 31.12.2006 geborene Kinder gibt es weiterhin das ihnen zustehende Erziehungsgeld, für die Betreuung nach dem 01.01.2007 geborener Kinder das Bundeselterngeld.
Weitere Informationen zum Elterngeld
» Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG)
» Stellen für die Beantragung von Elterngeld und Erziehungsgeld
» Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Details zum Elterngeld
» Elterngeldrechner des BMFSFJ
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› Kindergeld › Mutterschaftsgeld
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