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Kindergeld & Kinderfreibetrag
Zur Unterstützung von Alleinerziehenden bzw. Eltern stellt der Staat zwei Förderungsmöglichkeiten bereit: das monatlich ausgezahlte Kindergeld und der bei der Einkommenssteuer anrechenbare Kinderfreibetrag. Für die Überbrückung der Zeit zwischen Schulabschluss und Studienbeginn dürfen Minijobs bzw. Midijobs angenommen werden, ohne dass der Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag verfällt. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 23.02.2006 (III R 8/05, III R 46/05) ist also eine geringfügige Beschäftigung erlaubt, eine einer Vollzeitbeschäftigung gleichkommende Arbeit jedoch nicht. Die Einkommensgrenze für jobbende Kindergeld-Empfänger beträgt ab 2010 8004 Euro, 2009 7680 Euro im Jahr.
Sonderfall verheiratete Kinder: Auch für verheiratete Kinder kann Kindergeld durch die Eltern bzw. von ihnen selbst beantragt werden. Man spricht von einem sogenannten "Mangelfall", wenn dem Studenten durch eigene Einkünfte und den Unterhalt des Ehepartners weniger als 8004 Euro im Jahr zur Verfügung stehen.
Anlaufstelle für Informationen und Anträge sind die lokale Arbeitsagentur bzw. der Arbeitgeber und das zuständige Finanzamt. Ein Anspruch besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus kann Kindergeld bis zum Ende der Ausbildung (Lehre oder Studium), jedoch maximal bis zur Vollendung des 27. bzw. zukünftig 25. Lebensjahres, bezogen werden. Zum 01.01.2007 wurde die Altersgrenze für Auszubildende auf 25 Jahre herabgesenkt. Dies betrifft alle nach 1983 geborenen Studenten.
Nach Angaben der Familienkasse wird für vorübergehende Unterbrechungen der Ausbildung bzw. des Studiums wegen Mutterschaft das Kindergeld weitergezahlt. Dies gelte jedoch nur innerhalb der Mutterschutzfristen.
Kindergeld
Das in Deutschland gezahlte Kindergeld wird zum 01.01.2010 reformiert. Seit diesem Datum wird für das erste und zweite Kind je 184 € im Monat gezahlt. Für das dritte Kind 190 Euro und für jedes weitere Kind erhalten die Anspruchsberechtigten je 215 Euro im Monat. Zuvor galt die Staffel 164 Euro, 170 Euro und 195 Euro.
Kinderfreibetrag
Vor allem bei Familien, Alleinerziehenden wie Eltern, mit höherem Einkommen wirkt sich die Nutzung des jährlich anzusetzenden Kinderfreibetrages günstiger aus als die Beanspruchung der monatlichen Kindergeld-Pauschalen.
Weitere Kindergeld-Informationen
» Familienkasse: Merkblatt zum Kindergeld
» Kindergeld-Infos der Arbeitsagentur
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› Elterngeld › Mutterschaftsgeld
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