Studium und Kind. Informationen zum Studieren mit Kind / KindernStudentenkind

» Finanzierung
BAföG
Elterngeld
Kindergeld
Mutterschaftsgeld
Steuern
Stipendien
Studentenjob
Studienkredite
Unterhalt
Wohngeld

» Rechte

Erziehungsurlaub
Familienversicherung
Mutterkindkur
Mutterschutz
Sonderurlaub

» Studium

Fernstudium
Onlinestudium
Prüfungen
Präsenzstudium
Studiengebühren
Teilzeitstudium
Vollzeitstudium

» Hilfe & Service

Beratung
Beratungsstellen
Gutscheine
Kinderbetreuung
Kinderliteratur
Kinderuni
Links
Nachrichten
Ratgeber
Zeitschriften
Versicherungen
Kreditkarte f. Studenten


 



News - Nachrichten für Studenten mit Kind

Teilzeitstudium in Gefahr. Landesregierung muss Verordnung rückgängig machen

29.01.2007, GRÜNE Hessen

"Das Hessische Hochschulgesetz garantiert den Anspruch auf ein Teilzeitstudium. Dennoch ist das Teilzeitstudium in Gefahr. Denn die CDU hat mit dem Studiengebührengesetz auch die Immatrikulationsverordnung, in der das Teilzeitstudium geregelt ist, geändert und dort die Möglichkeit auf ein Teilzeitstudium ab 1. Oktober 2007 gestrichen", macht die hochschulpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sarah Sorge, in einer heutigen Pressekonferenz deutlich.

Obwohl Paragraph 65 des Hessischen Hochschulgesetzes das Teilzeitstudium garantiert, fallen durch die Änderungen der Immatrikulationsverordnung die zur Umsetzung nötigen ausführenden Regelungen weg. Nach Informationen der GRÜNEN beginnen bereits einzelne Hochschulen damit, Teilzeitstudienmöglichkeiten aus den Studienordnungen zu streichen und bei der Erarbeitung neuer Studienordnungen nicht mehr zu berücksichtigen. Dies sei etwa aus Senatskreisen der Frankfurter Universität zu erfahren gewesen.

"Die Abschaffung des Teilzeitstudiums erschwert das Studium vor allem für Studierende mit Kindern. Diese können oft faktisch nur Teilzeit studieren, müssten aber nach der neuen Regelung voll Studiengebühren zahlen - abzüglich einer viel zu geringen Befreiung von sechs Semestern. Ich hoffe sehr, dass die Landesregierung die Abschaffung des Teilzeitstudiums wieder rückgängig macht, schon allein, weil diese Regelung im krassen Gegensatz zu ihren eigenen Forderungen nach Familienfreundlichkeit und höheren Geburtenraten steht."

Die am härtesten von der Regelung betroffene Gruppe wären aber diejenigen Studierenden, die neben dem Studium ihren Lebensunterhalt verdienen müssen. Wenn ein Teilzeitstudium zukünftig nicht mehr möglich sein sollte, müssten diese Studierenden entweder länger studieren, weil sie trotzdem während des Studiums arbeiten oder sie müssten neben dem Studiendarlehen einen weiteren Kredit zur Sicherung ihres Lebensunterhalts aufnehmen. In beiden Fällen wären gerade diejenigen von einer höheren Schuldenlast besonders hart getroffen, die kein Geld von zu Hause mitbringen. Die Abschaffung des Teilzeitstudiums wäre also ein weiterer Schritt zu mehr Bildungsungerechtigkeit", so Sarah Sorge

Die im Studiengebührengesetz vorgesehene Möglichkeit zu Teilzeitstudiengängen, also Studiengängen, die speziell für eine Teilzeit konzipiert sind, ist keine Lösung des Problems. Im Jahre 2005 gab es in Hessen gerade mal 10 Teilzeitstudiengänge; dem stehen mehrere hundert normal angebotene Studiengänge gegenüber.

DIE GRÜNEN fordern Wissenschaftsminister Corts (CDU) auf, die Verschlechterung für Teilzeitstudierende umgehend rückgängig zu machen. "In der Immatrikulationsverordnung muss geregelt werden, dass ein Teilzeitstudium weiterhin möglich ist. Darüber hinaus muss Corts klar stellen, dass die Landesregierung keine Änderung von Paragraph 65 des Hessischen Hochschulgesetzes, der einen Anspruch auf ein Teilzeitstudium festschreibt, anstrebt. Zudem muss die Landesregierung dafür sorgen, dass die Hochschulen endlich geeignete Rahmenbedingungen für ein Teilzeitstudium umsetzen. Auch dürfen Teilzeitstudierende bei der Zahlung von Studiengebühren nicht benachteiligt werden."

Übersicht der Nachrichten
Bündnis für Kinder. Gegen Gewalt.




newsticker_2007-01-29.php, Stand 18.05.2018
© 2007-2024 studentenkind.de für und von Studenten mit Kind