|
» Finanzierung
BAföG Elterngeld Kindergeld Mutterschaftsgeld Steuern Stipendien Studentenjob Studienkredite Unterhalt Wohngeld
» Rechte
Erziehungsurlaub Familienversicherung Mutterkindkur Mutterschutz Sonderurlaub
» Studium
Fernstudium Onlinestudium Prüfungen Präsenzstudium Studiengebühren Teilzeitstudium Vollzeitstudium
» Hilfe & Service
Beratung Beratungsstellen Gutscheine Kinderbetreuung Kinderliteratur Kinderuni Links Nachrichten Ratgeber Zeitschriften
Versicherungen Kreditkarte f. Studenten
|
|
News - Nachrichten für Studenten mit Kind |
Sachsen passt Landeserziehungsgeld an - Klarheit für Entscheidung der Eltern geschaffen
19.12.2006, Sächsisches Staatsministerium für Soziales
"Der Freistaat Sachsen bekennt sich zu seinen Familien und hält auch künftig am Landeserziehungsgeld fest. Mit einem Optionsmodell sollen Eltern in Sachsen unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Situation wählen können, ob sie Landeserziehungsgeld im 3. Lebensjahr oder unmittelbar im Anschluss an das Bundeselterngeld im zweiten Lebensjahr beziehen möchten. Damit haben die werdenden Eltern nun auch Planungssicherheit", betonte Familienministerin Helma Orosz.
Nach den Vorstellungen der Ministerin, denen die Koalitionsfraktionen zugestimmt haben, stellen sich die Eckpunkte der Anpassungsregelung der ab dem 01. Januar 2007 in Aussicht gestellten Regelungen wie folgt dar:
Landeserziehungsgeld im 3. Lebensjahr (ab 24. bzw. 28. Lebensmonat):
1. Kind, 200 Euro, Bezugsdauer 9 Monate
2. Kind, 250 Euro, Bezugsdauer 9 Monate
3. Kind, 300 Euro, Bezugsdauer 12 Monate
Im 2. Lebensjahr, unmittelbar im Anschluss an das Bundeselterngeld (ab 12. bzw. 14. Lebensmonat):
1. Kind, 200 Euro, Bezugsdauer 5 Monate
2. Kind, 250 Euro, Bezugsdauer 5 Monate
3. Kind, 300 Euro, Bezugsdauer 6 Monate
Unverändert bleiben die bisherigen Einkommensgrenzen für Ehepaare bzw. eheähnliche Gemeinschaften (16.500 Euro) und Alleinerziehende (13.500 Euro). Die Koalitionsfraktionen haben im Doppelhaushalt 2007/2008 mehr als 30 Millionen Euro pro Jahr für das Landeserziehungsgeld beschlossen.
Das Landeserziehungsgeld ist eine freiwillige familienfördernde Leistung des Freistaates Sachsen. Vergleichbare Leistungen gewähren außerdem nur noch Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen.
Für Familien, deren Kinder im Jahr 2006 geboren sind, gilt die bisherige Regelung des Bundes- und Landeserziehungsgeldes unverändert fort. Berechtigt sind demzufolge erst Familien, deren Kinder ab dem Jahr 2007 geboren werden, zunächst Bundeselterngeld beziehen und ab frühestens 2008 das Landeserziehungsgeld beanspruchen können.
› Übersicht der Nachrichten |
|
|
» Netzwerk
|