|
» Finanzierung
BAföG Elterngeld Kindergeld Mutterschaftsgeld Steuern Stipendien Studentenjob Studienkredite Unterhalt Wohngeld
» Rechte
Erziehungsurlaub Familienversicherung Mutterkindkur Mutterschutz Sonderurlaub
» Studium
Fernstudium Onlinestudium Prüfungen Präsenzstudium Studiengebühren Teilzeitstudium Vollzeitstudium
» Hilfe & Service
Beratung Beratungsstellen Gutscheine Kinderbetreuung Kinderliteratur Kinderuni Links Nachrichten Ratgeber Zeitschriften
Versicherungen Kreditkarte f. Studenten
|
|
News - Nachrichten für Studenten mit Kind |
Endlich - Mutter/Vater-Kind-Kuren werden Pflichtleistungen der GKV
01.04.2007, Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. (AWO)
Mit Wirkung vom 1. April 2007 werden Mutter/Vater-Kind-Kuren zu Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. "Endlich", so der AWO Bundesvorsitzende Wilhelm Schmidt. "Dies ist eine großartige Nachricht für Mütter, Väter und Kinder". Nun ist Schluss mit dem "jahrelangen Hickhack und Finanzierungswirrwarr bei Vorsorge- und Rehamaßnahmen für Mütter, Väter und Kinder", betont der AWO Bundesvorsitzende. Gut sei auch, dass die Aufwendungen hierfuer künftig im Risikostrukturausgleich Berücksichtigung finden. Die Leistungen zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter "werden in diesem Sinne rechtlich stark aufgewertet und es ist eine Verbesserung des Leistungsgeschehens in Sachen Mutter/Vater-Kind-Kuren zu erwarten", unterstreicht Schmidt.
In den vergangenen Jahren bis 2006 waren dramatische Rückgänge bei den Mutter/Vater-Kind-Kuren zu verzeichnen. Die Krankenkassen entschieden nach ihrem Ermessen, ob eine Kur genehmigt wird oder nicht. Manche Kassen reduzierten ihre entsprechenden Leistungsvolumina derart gravierend, dass vielen Anträgen gar nicht stattgegeben werden konnte. Eine inakzeptable Situation für die Betroffenen. Um so begrüßenswerter, dass die Krankenkassen nun auch verpflichtet werden, Bewilligungen, Ablehnungen und Widersprüche und erfolgreiche Begründungen statistisch zu erfassen. Dies erhöht die Transparenz im Bewilligungsverfahren beträchtlich.
› Übersicht der Nachrichten |
|
|
» Netzwerk
|