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News - Nachrichten für Studenten mit Kind
Schwanger im Studium: Interner Mutterpass der Medizinischen Fakultät für Medizin-Studentinnen
19.02.2007, Georg-August-Universität Göttingen / Universitätsmedizin
Interner Mutterpass schützt vor Nachteilen in der Ausbildung. Besonderer Service an der Universitätsmedizin Göttingen gemeinsam von der Lehre, dem Betriebsärztlichen Dienst und der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.
Hochschwanger – und schnell noch kurz vor dem errechneten Geburtstermin eine wichtige Prüfung durchstehen. Solche Situationen sollen Göttinger Medizinstudentinnen möglichst erspart bleiben. Seit kurzem erhalten schwangere Medizin-Studentinnen in Göttingen während ihres Studiums einen vergleichbaren Schutz für werdende Mütter wie die berufstätigen Mitarbeiterinnen der Universitätsmedizin Göttingen. Die Medizinische Fakultät gibt einen "internen Mutterpass" heraus. Dieser sichert schwangeren Medizin-Studentinnen ausdrücklich Unterstützung bei der Fortsetzung ihres Studiums zu.
"Mit dem internen Mutterpass für die Medizinstudentinnen wollen wir eine schmerzliche Lücke im Mutterschutz schließen", sagt Professor Dr. Cornelius Frömmel, Dekan der Medizinischen Fakultät und Sprecher des Vorstands der Universitätsmedizin Göttingen. "Unseren Medizin-Studentinnen sollen durch ihre Schwangerschaft keine Nachteile für ihre Ausbildung entstehen." So können die Göttinger Medizin-Studentinnen künftig auf die Unterstützung der Medizinischen Fakultät bauen, wenn es um Termine für wichtige Prüfungen geht.
Unterstützt wird diese Initiative von der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und vom Betriebsärztlichen Dienst an der Universitätsmedizin Göttingen. "Mit dem internen Mutterpass wollen wir Studentinnen der Medizin helfen, ihren besonderen Schutzanspruch für die Zeit der Schwangerschaft geltend zu machen", sagt die leitende Betriebsärztin Dr. Karin Reimers. Ein besonderer Schutzbedarf bestehe zum Beispiel bei Arbeiten im Labor, bei Blutabnahmen und Injektionen sowie beim Kontakt mit Röntgenstrahlen oder Körperflüssigkeiten. "Wir wollen erreichen, dass keine schwangere Medizinstudentin zu gefährdenden Tätigkeiten herangezogen wird, vor denen schwangere Mitarbeiterinnen durch gesetzliche Bestimmungen geschützt sind", so Reimers.
"Wenn das Erlernen bestimmter Fähigkeiten in Risikobereichen wichtig für die Ausbildung ist, muss nach individuellen Lösungen gesucht werden", sagt Dr. Peter Haders, Leiter des Geschäftsbereichs Lehre an der Universitätsmedizin Göttingen. Studentinnen empfiehlt er, ihre Schwangerschaft so früh wie möglich im "Servicezentrum für Studierende" zu melden. Sie erhalten dort einen "internen Mutterschutzpass". Eine Meldepflicht besteht für Studentinnen jedoch nicht.
Ein Merkblatt für schwangere Studentinnen wird allen Studentinnen zu Beginn ihres Studiums ausgehändigt und liegt im Servicezentrum für Studierende und beim Frauenbüro der Universitätsmedizin aus. "Der interne Mutterschutz", so die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Inken Köhler, "ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem frauenfreundlichen Studium." Sie berät die Medizinstudentinnen bei nicht-medizinischen Fragen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft.
Der Betriebsärztliche Dienst bietet spezielle Beratungen für schwangere Studentinnen an. Außerdem nimmt der Betriebsärztliche Dienst auf Wunsch eine "Arbeitsplatzbesichtigung" vor und berät auch die Ausbilder/innen.
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