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News - Nachrichten für Studenten mit Kind
Familienförderung ist wichtigstes Element der BAföG-Novelle
14.02.2007, CDU/CSU
Zur Verabschiedung des Entwurfs eines 22. BAföG-Änderungsgesetzes durch das Bundeskabinett erklären die bildungspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Aigner MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Dorothee Bär MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Modernisierung des BAföG's durch das 22. BAföG-Änderungsgesetz. Die Koalitionsfraktionen haben bereits im Januar einen Antrag im Deutschen Bundestag dazu vorgelegt (BT-Drs. Nr. 16/4162).
Besonders erfreulich ist die Einführung eines Kinderbetreuungszuschlags von 113 Euro. Im parlamentarischen Verfahren werden wir allerdings prüfen, ob der Zuschlag anders als im Kabinettsentwurf vorgesehen für jedes Kind gezahlt werden kann.
Die weiteren Kernpunkte des Gesetzentwurfs, vor allen Dingen der erweiterte Zugang von Migranten zum BAföG und die Erleichterung der Auslandsausbildung, finden die volle Zustimmung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Wir wollen ausländische Jugendliche besser integrieren. Dies ist auch ein erklärtes Ziel des Integrationsgipfels. Wer schon lange in Deutschland lebt, soll unabhängig von der Erwerbsdauer seiner Eltern BAföG erhalten. Ausbildung statt Hartz IV ist unsere Devise.
Durch die BAföG-Reform können in Zukunft auch Vollstudien im Ausland gefördert werden. Dabei werden ausländische Studienbeiträge für die Dauer von bis zu einem Jahr bis zu einer Höchstgrenze von 4.600 Euro nach wie vor abgedeckt. Für längerfristige Auslandsaufenthalte im Ausland muss für die Studienbeiträge eine Kreditlösung außerhalb des BAföG’s gefunden werden.
Dabei wollen wir auch Studierende aus Elternhäusern mittlerer Einkommensgruppen berücksichtigen, die knapp oberhalb der BAföG-Einkommensgrenze liegen.
Nach reiflichen Überlegungen trägt die CDU/CSU-Bundestagfraktion die zur Gegenfinanzierung notwendige Fokussierung der elternunabhängigen Förderung von Kollegiaten auf den Kern des Zweiten Bildungswegs mit. Allerdings haben wir bereits im Vorfeld des Kabinettsentwurfs erreicht, dass die Voraussetzung für die elternunabhängige Förderung auf ein Jahr Berufstätigkeit nach einer dreijährigen Lehre reduziert wird. In der anstehenden parlamentarischen Diskussion werden wir die Frage der elternunabhängigen Kollegiatenförderung auch noch einmal sehr eingehend diskutieren. Negative Auswirkungen auf den Zweiten Bildungsweg darf es nicht geben.
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